Heike Marrenbach-Knipp

Frauenarztpraxis

Öffnungszeiten

Mo – Fr        08.00 – 12.00 Uhr

Mo  Di  Do   14.00 – 18.00 Uhr

Telefon

02359 2493

E-Mail

info@frauenaerztin-kierspe.de

Herzlich Willkommen auf unseren Praxisseiten, wir möchten Sie in jeder Lebensphase – von der Pubertät bis ins hohe Alter – auf ihre Bedürfnisse hin individuell abgestimmt, menschlich zugewandt beraten und medizinisch professionell behandeln.

Herzlichst Ihre Heike Marrenbach-Knipp mit Team

Die Praxis

Frauenärztin Heike Marrenbach-Knipp
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Frauenärztin Heike Marrenbach-Knipp

– Studium der Humanmedizin an der Universität Köln und Düsseldorf Approbation 1994
– Facharztausbildung im St. Josef-Krankenhaus Essen-Werden, in der Praxis Dr. Lanzerath in Bergneustadt, sowie im Attendorner St. Barbara-Krankenhaus
– Facharzt 2003
– Niedergelassen in eigener Praxis seit 2004

Mitglied der
• dgf-deutschen Gesellschaft für Frauengesundheit
• der deutschen Menopausengesellschaft
• Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie
• Berufsverband der Frauenärzte
• GenoGyn Rheinland

Zertifikate
Präventionsmedizin und Anti-Aging Medizin der dgf und GenoGyn / GSAAM
Kolposkopiediplom
Ersttrimesterscreening der FMF-Deutschland
Fetomaternaler Doppler
Psychsomatische Grundversorgung

Die Hebamme
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Hebammensprechstunde – sicher durch die Schwangerschaft

Frau Schneider direkt unter der Mobilnummer : 0171-3854518

In unserer Hebammensprechstunde werden Sie, Ihr Partner und Ihr Baby von Anfang an individuell und ganzheitlich betreut.

Zu den Leistungen von Frau Schneider zählen dabei:
• Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft an
• Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden (z.B. Übelkeit, Ängste, vorzeitige Wehen)
• Beratung zu Ernährungs- und Sportfragen
• Vorsorge
• MOXA-Behandlungen bei Steißlage
• Akupunktur und Homöopathie
• Geburtsvorbereitungskurse / Rückbildungskurse
• Babyschwimmen in Halver und Lüdenscheid

Unser Team

Team

 

MFA Andrea Schmeiser

MFA Dorita Bleckmann

MFA  Alexandra Ander

MFA Regina Finke

MFA Stefanie Hager

Philosophie

Bei uns stehen Sie und Ihre Gesundheit im Mittelpunkt. Diesen Anspruch an unsere Arbeit versuchen wir täglich mit Leben zu füllen. Was genau das für uns bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Denn wir sind der Meinung, dass gute medizinische Betreuung nicht „auf die Schnelle“ möglich ist. Erst recht nicht, wenn sie individuell sein soll und auch die Vorgeschichte der Patientin berücksichtigen will.

Wir bilden uns weiter. Um Ihnen zeitgemäße Behandlungs- und Diagnosemethoden bieten zu können, lassen wir ständig neueste Erkenntnisse und Methoden in unsere Arbeit einfließen. Denn nur so können wir uns sicher sein, Sie optimal bei der Genesung Ihrer Beschwerden zu unterstützen.

Wir beziehen Sie mit ein. „Einbeziehen“ bedeutet für uns, Ihnen Transparenz über Ihren Gesundheitszustand, unsere Diagnostik und Ihre Behandlung zu ermöglichen. Damit Sie nachvollziehen können, warum, welche Maßnahmen, wann sinnvoll für Sie sind.
Vorsorgen liegt uns am Herzen. Medizinische Betreuung fängt für uns schon lange vor der Erkrankung an.

Deshalb legen wir großen Wert auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, um Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Wenn Sie wünschen, erhalten Sie von uns Anregungen und Vorschläge, wie Sie selbst etwas für Ihre Gesundheit tun können, damit Sie gesund älter werden. Fragen Sie uns!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr Praxisteam Heike Marrenbach-Knipp

Rundgang
Thekenbereich Bild1 – Thekenbereich Bild 2 – Wartezimmer

  

CTG Zimmer – Anamnese Raum – Labor

  

Untersuchungsraum 1 – Untersuchungsraum 2 – Flur

  

Notfall

Bei akut aufgetretenen Beschwerden bieten wir Notfallsprechzeiten an:

Morgens von 8-9 Uhr und Mo / Di / Do von 14-15 Uhr

Bei gynäkologischen Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten, die nicht warten können, stehen Ihnen die gynäkologischen Ambulanzen der umliegenden Krankenhäuser zur Verfügung.

Die Notfallpraxis im KKH Lüdenscheid-Hellersen können Sie ohne vorherige Anmeldung aufsuchen in der Zeit von Mo/Di/Do zwischen 18 und 22 Uhr, Mi und Fr zwischen 13 und 22 Uhr, Sa/So von 8-22 Uhr. Benötigen Sie Informationen über Möglichkeiten eines Hausbesuches hilft Ihnen die Arztrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes / Notfalldienstes unter der Tel.- Nr.: 116 117

Die 116 117 ist kostenfrei und zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag | Dienstag | Donnerstag 18 bis 8 Uhr am Folgetag
Mittwoch | Freitag 13 bis 8 Uhr am Folgetag
Samstag | Sonntag | Feiertag 8 bis 8 Uhr am Folgetag

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Befinden Sie sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Tel.-Nr. 112.

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Schwangerschaft

Kinderwunschberatung

Kinderwunschberatung

Es gibt vielfältige Gründe, warum Paare sich später entscheiden, Eltern zu werden und viele Faktoren, die die Fruchtbarkeit des Paares beeinflussen können. Wir bieten eine individuelle Begleitung und Diagnostik an-über Nahrungsergänzung und Eizellreifungsmaßnahmen, labortechnische Analysen, Verlaufs-Ultraschalle und enge Kooperation mit namhaften Reproduktionszentren Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Kind zu unterstützen.

Impfungen bei Kinderwunsch

Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen, dies kann zu Erkrankungen des Kindes oder zu Fehl-, Tot-, oder Frühgeburten führen. Frauen, die sich Kinder wünschen, sollten mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfpass vom Frauenarzt überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden.

Besonderer Wert sollte darauf gelegt werden, dass gegen folgende Krankheiten ein ausreichender Immunschutz besteht:

• Röteln
• Masern
• Mumps
• Windpocken
• Keuchhusten
• Tetanus
• Grippe(Influenza)

Im Falle eines fehlenden Impfschutzes sollte dieser unter Anwendung einer sicheren Verhütung nachgeholt werden. Nach Titer-Kontrolle und sicherer Immunität kann dann nach 1 Monat die Verhütung abgesetzt werden. Wichtig bei versehentlicher Impfung in einer noch nicht bekannten Frühschwangerschaft besteht keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch.

Übrigens sollten auch andere Familienmitglieder, wie der Partner oder künftige Omas und Opas, die Schwester, die gerne Babysitten möchte, usw. über einen kompletten Impfschutz verfügen, um nicht eine potentielle Gefahrenquelle zu werden.

Schwangerenvorsorge

Schwangerenvorsorge

Umfassend betreut während der Schwangerschaft.

Eine Schwangerschaft ist für werdende Eltern eine sehr aufregende Zeit, die von Vorfreude, Erwartungen, aber auch Ängsten geprägt ist. Die Ängste sind zum Glück nur selten begründet, denn nur die wenigsten Kinder werden mit Fehlbildungen geboren. Mit Hilfe der vorgeburtlichen Diagnostik haben wir die Möglichkeit, Ihnen solche Befürchtungen zu nehmen und auch die vorgeburtliche Bindung zu Ihrem Kind zu intensivieren. Sollte der Befund wider Erwarten auffällig sein, können wir Sie optimal beraten und betreuen.

Sicherheit erhöhen durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

die gesetzliche Krankenversicherung sieht in der normalen Schwangerschaft drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen vor.

• 9 – 12 SSW
• 19 – 22 SSW
• 29 – 32 SSW
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen können die Sicherheit erhöhen. Wachstum und Organentwicklung können in kürzeren Abständen kontrolliert werden und so Abweichungen, wie Mangelversorgung, drohende Frühgeburtlichkeit besser erkannt werden.

Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass es schon früh zu einer intensiven Bindung zum Kind kommt, v.a. in der Frühschwangerschaft, wenn noch keine Kindsbewegungen gespürt werden und auch der Partner einen intensiveren Zugang zum Kind findet.

Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft

Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft

Bei der Schwangerschaftsfeststellung wird Blut abgenommen. Es werden die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt, nach Blutgruppenunverträglichkeit und nach Infektionen gesucht:

Röteln, Syphilis, HIV, später Hepatitis B im Blut, Chlamydien im Urin

Alle zwei bis vier Wochen wird der Urin noch nach Zucker, Eiweiß und Infektion überprüft und der Hämoglobinwert im Blut festgestellt.

In der 24. – 28. Schwangerschaftswoche wird das Screening auf Gestationsdiabetes durchgeführt.

Zusätzliche Wunschleistungen: nicht zu Lasten der GKV zu Beginn der SS Bestimmung der Antikörper für Toxoplasmose, Zytomegalie und Parvovirus(Ringelröteln), falls die Erkrankung schon vorher bestanden hat, besteht Immunität; bei keinem Schutz alle 10 Wochen erneute BA .
Toxoplasmose:
-Infektion durch Eier aus Katzenkot oder nicht erhitztem Fleisch von infizierten Schlachttieren und verschmutztem Gemüse
– Symptome können Lymphknotenschwellung und Fieber bei der Mutter sein, das Kind entwickelt geistige Schäden
-Therapie: Antibiotika
Ringelröteln:
-Infektion durch Tröpfchen über die Atemwege, aber auch über Hand-zu-Mund oder Blutkontakt
-Symptome: Mutter keine, selten Hautausschlag; Kind Anämie mit Wasserkopf bis zum Versterben
Therapie: Bluttransfusionen über die Nabelschnur
Zytomegalie:
– Infektion durch Speichel von Infizierten(meist Kleinkinder)
Symptome: Mutter keine, Kinder mit möglichen geistigen Spätschäden
Therapie: Virostatika in Studien
Streptokokken-B-Abstrich
-Infektion bei der Passage durch den Geburtskanal
Symptome: Sepsis und Lungenentzündung des Neugeborenen
Therapie: während der Geburt wird der Mutter ein Antibiotikum gegeben und gleichzeitig das Kind schon prophylaktisch versorgt.

Kinderwunschberatung

Kinderwunschberatung

Es gibt vielfältige Gründe, warum Paare sich später entscheiden, Eltern zu werden und viele Faktoren, die die Fruchtbarkeit des Paares beeinflussen können. Wir bieten eine individuelle Begleitung und Diagnostik an-über Nahrungsergänzung und Eizellreifungsmaßnahmen, labortechnische Analysen, Verlaufs-Ultraschalle und enge Kooperation mit namhaften Reproduktionszentren Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Kind zu unterstützen.

Impfungen bei Kinderwunsch

Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen, dies kann zu Erkrankungen des Kindes oder zu Fehl-, Tot-, oder Frühgeburten führen. Frauen, die sich Kinder wünschen, sollten mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfpass vom Frauenarzt überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden.

Besonderer Wert sollte darauf gelegt werden, dass gegen folgende Krankheiten ein ausreichender Immunschutz besteht:

• Röteln
• Masern
• Mumps
• Windpocken
• Keuchhusten
• Tetanus
• Grippe(Influenza)

Im Falle eines fehlenden Impfschutzes sollte dieser unter Anwendung einer sicheren Verhütung nachgeholt werden. Nach Titer-Kontrolle und sicherer Immunität kann dann nach 1 Monat die Verhütung abgesetzt werden. Wichtig bei versehentlicher Impfung in einer noch nicht bekannten Frühschwangerschaft besteht keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch.

Übrigens sollten auch andere Familienmitglieder, wie der Partner oder künftige Omas und Opas, die Schwester, die gerne Babysitten möchte, usw. über einen kompletten Impfschutz verfügen, um nicht eine potentielle Gefahrenquelle zu werden.

Ersttrimesterscreening

Ersttrimesterscreening

„ Nackentransparenzmessung“ und erweitertes Screening im 1. Schwangerschaftsdrittel Beim Ersttrimesterscreening lässt sich mithilfe einer Kombination von Ultraschall und Laboruntersuchungsmethoden das individuelle Risiko Ihres Kindes für eine Chromosomenstörung 13,18,21 ermitteln. Das individuelle Risiko Ihres Kindes für eine Chromosomen-Störung wird aus folgenden Parametern berechnet:

• Ihr eigenes Alter
• dem Schwangerschaftsalter nach Ultraschall (Bestimmung anhand der Scheitel-Steiß-Länge)
• die mittels Ultraschall gemessene Höhe der fetalen Nackentransparenz (Nackenfalte)
• die Konzentrationen der Schwangerschaftshormone PAPP-A und freies Beta-hCG im Ihrem Blut
• das Gewicht der Mutter
• Informationen über vorangegangene Schwangerschaften

Das Ersttrimesterscreening ist völlig ungefährlich für Sie und Ihr Baby und wird streng nach den Regeln der Fetal Medicine Foundation FMF Deutschland durchgeführt und setzt eine spezielle Weiterbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, sowie eine jährliche Zertifizierung voraus. Das Ersttrimesterscreening ist keine Kassenleistung.

Eine geringe Nackentransparenz von bis zu 2,4mm, abhängig vom SS-Alter, gilt als unauffällig. Werte, die darüber liegen, können ein Hinweis auf eine Chromosomenstörung oder auf andere Erkrankungen, wie z. B. einen Herzfehler sein. Liegt eine Chromosomenstörung vor, weisen die Schwangerschaftshormone PAPP-A und freies Beta-hCG in den meisten Fällen ebenfalls auffällige Werte auf. Allein aus einer Risikoberechnung aus dem Alter der Mutter und der Nackentransparenz ist bereits eine Entdeckungsrate für eine Chromosomenstörung von etwa 80% möglich. Durch die zusätzliche Einbeziehung der Serumparameter PAPP-A und freies Beta-hCG kann die Entdeckungsrate auf über 90% gesteigert werden. Die Untersuchung hat eine Treffsicherheit bei Feten mit Down-Syndrom von über 90%, aber sie wird bei 5-8% der gesunden Feten falsch-positive Befunde zeigen.
Sollte bei Ihrer Berechnung ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung Ihres Kindes herauskommen, stellen wir Sie zunächst einem Praenataldiagnostiker/-in ( DEGUMII) vor, vielleicht wäre auch die Durchführung des NIPT sinnvoll. Erweitertes Ersttrimesterscreening

• Nasenbein, fetales Herz , fetale Blutflussuntersuchung

Diese weitergehende Untersuchung wird von spezialisierten Praenatalmedizinern durchgeführt und oft durch ein frühes Organ-Screening ergänzt. Möglicherweise, wenn sich die Hinweise erhärten, dass eine Chromosomenstörung vorliegt, wird man Ihnen zur weiteren Abklärung mittels Punktion des Mutterkuchens oder der Fruchtblase raten, da nur die Chromosomenanalyse embryonaler Zellen genauen Aufschluss über einen möglichen Chromosomendefekt gibt – ein Eingriff, durch den in nur sehr seltenen Fällen eine Fehlgeburt ausgelöst werden kann.

NIPT - Nicht invasiver Praenataltest

NIPT – Nicht invasiver Praenataltest

Nicht invasiver Praenataltest Beim NIPT wird durch eine Blutabnahme bei der Mutter bestimmte Chromosomenstörungen untersucht:

• Trisomie 21 ( Down-Syndrom)
• Trisomie 18 ( Edwards-Syndrom))
• Trisomie 13 (Pätau-Syndrom)
• Fehlverteilung der Geschlechtschromosomen X und Y (Turner-, Triple X-, Klinefelter- und XYY-Syndrom)

Die Bestimmung ist keine Kassenleistung kann aber in Einzelfällen nach Antrag bei der Krankenkasse per Kostenerstattung rückvergütet werden. Die Hersteller bietet auf seiner Website Hilfestellung bei den Anträgen. Sicherheit

Die Genauigkeit des Tests ist mit Studien belegt, dabei ist die Diagnose mit mehr als 99% auch nach der Geburt übereinstimmend gewesen, 100 % werden nur durch eine Fruchtwasseruntersuchung erreicht. Prinzipiell wäre jede Schwangere für den Test geeignet. Zuvor sollten Sie sich eingehend gemäß des Gendiagnostikgesetzes ergebnisoffen beraten lassen. Der Zeitpunkt der Untersuchung wäre zwar ab der 10.SSW machbar, aber es empfiehlt sich in 12/13.SSW zunächst einen Ultraschall durchführen zu lassen. Die Geschlechtsbestimmung ist möglich, das Ergebnis wird erst nach der 14. SSW mitgeteilt.

Grenzen der Untersuchungsmethode

Sonderformen von Chromosomenstörungen, wie Veränderungen innerhalb des Chromosoms, können nicht mit diesem Verfahren aufgedeckt werden. • Mosaike : hier tragen die Zellen eines Gewebes oder des gesamten Organismus des Embryos eine unterschiedliche Erbinformation
• Strukturelle Chromosomenstörung : hier fehlt ein Stück des Chromosoms, ist überzählig oder wurde an einer falschen Stelle eingebaut

3D/4D-Ultraschall

3D/4D-Ultraschall

Die günstigsten Zeiträume für 3D-Aufnahmen sind die 12. bis 16. Schwangerschaftswoche (für Bilder vom ganzen Ungeborenen) und die 25. bis 33. Schwangerschaftswoche (für Detailbilder einzelner Organe und Körperpartien des Ungeborenen).

Wie gut das Ungeborene bzw. seine einzelnen Organe und Körperpartien zu sehen sind und ob z. B. auch das Geschlecht erkannt werden kann, hängt nicht nur vom Untersuchungsgerät und dem Können des Arztes ab, sondern auch von Faktoren wie z. B. der Lage des Ungeborenen, des Plazentasitzes, der Fruchtwassermenge, der Schwangerschaftswoche und der Dicke der mütterlichen Bauchdecke.

Die “3D/4D – Sonographie” ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und daher von der Pflicht zur Erstattung ausgenommen. Aufgrund der veränderten Gesetzeslage wird es ab 2021 keine Möglichkeit mehr geben, isoliert 3D/4D-Aufnahmen zu erstellen. Im Rahmen von 2D- Ultraschallaufnahmen sind sie als diagnostische Ergänzung weiterhin möglich.

Pränataldiagnostik

Pränataldiagnostik

2tes Schwangerschaftsdrittel

Jeder Schwangeren steht heute ein erweiterter Basis-Ultraschall mit Organscreening in der 19.-22. Schwangerschaftswoche zu, der von qualifizierten niedergelassenen Gynäkologen durchgeführt werden kann.

Wenn sich hier ein abklärungsbedürftiger Befund ergibt, oder bei der Schwangeren selbst oder in der Familie des Paares Fehlbildungen oder andere Erb-/Krankheiten bekannt sind,oder die Schwangere über 35 Jahre ist, dann besteht die Indikation zum Mißbildungsausschluß im II. Trimenon. In einem solchen Fall werden wir Sie unterstützen, einen zeitnahen Termin in einem qualifizierten Zentrum zu erhalten.

Fetales Herzecho

Fetales Herzecho

Die fetale Echokardiographie – durch Spezialisten – befasst sich mit der Ultraschall-Untersuchung des fetalen Herzens in der Schwangerschaft. Angeborene Herzfehler weisen nach wie vor eine hohe Morbidität und Mortalität auf und die vorgeburtliche Erkennung des Herzfehlers kann diese Komplikationen senken. Dabei bringt die enge Zusammenarbeit zwischen dem Pränatalmediziner und dem Kinderkardiologen bei der perinatalen Beratung der Eltern und in der Planung des Managements der Schwangerschaft viele Vorteile.

Doppleruntersuchung

Doppleruntersuchung

Doppler-US Der Farbdoppler-Ultraschall beruht auf einem besonderen physikalischen Effekt und stellt den Blutfluss in den kindlichen und einem Teil der mütterlichen Gefäße farbig und akustisch dar. Er wird vor allem in der fortgeschrittenen Schwangerschaft (22. – 38. SSW) angewandt und birgt keinerlei Risiko für die schwangere Mutter und ihr Ungeborenes. Auf diese Weise lässt sich z.B. der Versorgungszustand des Kindes beurteilen.

Eine Doppler-Untersuchung ist begründet bei:

– Verdacht auf verzögertes Wachstum und/oder Wachstumsstillstand des Kindes
– verminderter Fruchtwassermenge
– Auffälligkeiten der kindlichen Herzfrequenz/ Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
– Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
– Blutgruppenunverträglichkeit / bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln)
– schwangerschaftsbedingter Erkrankung der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
– Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaften

Was kann durch den Doppler-Ultraschall beurteilt werden?

Bei jeder Doppler-Ultraschall-Untersuchung wird zunächst das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge sowie die Plazentareifung beurteilt. Anschließend messen wir: den Blutfluss in den kindlichen arteriellen Gefäßen (z.B. Nabelschnur, Hirngefäße) das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen Die Untersuchung gibt also Aufschluss über akute oder chronische Mangelzustände der Versorgung des Ungeborenen sowie über die Funktion der Plazenta (Mutterkuchen).

Was bedeutet die Untersuchung für mich?

Die Doppler-Ultraschalluntersuchung kann einerseits zur Beruhigung der Schwangeren beitragen, wenn sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigt: zum Beispiel, wenn ein Kind für das Schwangerschaftsalter zu klein ist und sich die Versorgung des Kindes dennoch als gut darstellt. Andererseits lässt sie uns frühzeitig Situationen erkennen, in denen schneller Handlungsbedarf besteht. Dabei kann eine intensive vorgeburtliche Betreuung oder in Einzelfällen eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.

Akupunktur

Akupunktur

Für weitere Fragen zur Akupunktur wenden Sie sich an :
Frau Schneider direkt unter der Mobilnummer : 0171-3854518

Frauenheilkunde

 

Teenager Sprechstunde

Teenager Sprechstunde

Wenn ihr eine Beratung wünscht oder ihr Beschwerden habt, zögert nicht und kommt ggf. auch ohne Termin in den Notfallsprechzeiten, insbesondere wenn

• Impfungen fehlen: falls bei dir die Impfung „gegen Gebärmutterhals“ noch nicht durchgeführt wurde oder andere Impfungen aufgefrischt werden müssten, bring doch einfach deinen Impfpass mit, wir beraten und helfen dir gerne
• Starke Haut- und Haarprobleme bestehen
• Zu starke Regelblutungen (wenn Du mehr als 6 Binden oder Tampons pro Tag brauchst).
• Zu lange dauernde Blutungen, mehr als 6 Tage oder Blutungen zwischendurch
• Unregelmäßige Perioden bzw. Zyklus-Dauer, entweder zu oft ( Abstand unter 22-25 Tagen) oder zu selten (Abstand über 35-40 Tage) oder total unregelmäßig. (Die Zyklus-Dauer: Hierbei rechnet man den Abstand vom ersten Tag der Periode bis zum nächsten ersten Tag)
• Schmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen während oder vor der Periode
• Wenn Deine Regel mit 16 Jahren noch nicht eingetreten sein sollte
• Wunsch nach einer für Dich passenden Verhütungsmethode
• Wenn Du ungeschützten Verkehr hattest, dann kann man die Pille danach verschreiben (umso schneller du sie einnimmst, umso effektiver wirkt sie)
• Wenn Du glaubst schwanger zu sein, ist es wichtig möglichst kurz nach Ausbleiben deiner Periode zu kommen, um dir frühzeitig helfen zu können
• Entzündungen in der Scheide oder an den äußeren Schamlippen, meist hast Du dann auch vermehrten Ausfluss sowie ein Wundgefühl oder Brennen und Juckreiz
• Schmerzen beim Geschlechtsverkehr.

Gesetzliche gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung

Gesetzliche gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung

Die gängige, von den Krankenkassen getragene Vorsorge sieht vor:
• ab 20 Jahren, einen jährlichen zytologischen Abstrich des Muttermundes und ein Abtasten der inneren Geschlechtsorgane vor
• ab 30 Jahren wird zusätzlich die Brust untersucht
• ab 35 Jahren wird alle 3Jahre zusätzlich zum zytologischen Abstrich eine Bestimmung des HPV-Status ( sogenannte Gebärmutterhalskrebsviren) durchgeführt
• ab 50 Jahren wird zu einem Mammographie- Screening alle 2 Jahre eingeladen und bis zum 55. Geburtstag jährlich ein Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge angeboten, danach alle 2 Jahre, hier gilt die Empfehlung alle 5-10 Jahre eine Darmspiegelung durchführen zu lassen

Erweiterte gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung

Die erweiterte private Vorsorge sieht vor:
• Brustultraschall
• vaginaler Ultraschall (Eierstöcke, Gebärmutter, Blase)
• Dünnschichtzytologie oder zytologischer Abstrich als Selbstzahler ab 35J. in den Intervalljahren
• Untersuchung auf humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebsrisiko)
• Test auf Chlamydien, HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten
• Blasenkrebs- und Darmkrebstest auf immunologischer Basis
Brustultraschall

Brustultraschall (Mammasonographie)

(zum Ausschluss von Tumoren und Zysten der Brustdrüse)

Jede 8 – 10. Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs und die Erkrankungsraten steigen aufgrund der veränderten Lebensbedingungen derzeit weiter an. Bei Früherkennung ist Brustkrebs heilbar.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet eine Ultraschalluntersuchung der Brust nur bei tastbaren Knoten oder anderen Auffälligkeiten an der Brust, jedoch nicht als Vorsorgeuntersuchung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben vor einigen Jahren ein Screening mittels Mammographie (Röntgenverfahren der Brustdrüse) zur Früherkennung von bösartigen Tumoren eingeführt. Hier werden die Versicherten zwischen 50 und 69 Jahren alle 2 Jahre aufgefordert, zur Vorsorgemammographie zu gehen. Vorteil der Ultraschalluntersuchung ist, dass es sich um eine schmerz- und strahlenfreie Untersuchung handelt. Insbesondere bei dichter Brust der jungen Frau ist die Aussagekraft der Mammographie eingeschränkt. Zysten können im Ultraschall besser beurteilt werden als in der Mammographie. Ziel ist es kleine noch nicht tastbare Tumore zu entdecken. Als Vorsorge ist der Brustultraschall insbesondere empfohlen:

• Bei jungen Frauen oder mit dichtem Drüsenkörper
• als strahlenfreie Ergänzung zur Mammographie

vaginaler Ultraschall

vaginaler Ultraschall (Eierstöcke, Gebärmutter, Blase)

Über eine schmale Sonde, die in die Scheide eingeführt wird, können die Eierstöcke überprüft werden, ob Zysten oder Tumore vorhanden sind, bei der Gebärmutter, ob Myome oder Schleimhautveränderungen sich zeigen, ob sich Bauchwasser ansammelt oder die Blasenwand Veränderungen aufweist.

Verhütungsberatung

Verhütungsberatung

Nach modernen Gesichtspunkten versuchen wir mit der kleinstmöglichen Dosierung unter Berücksichtigung der Beschwerden, wie schmerzhafte Periode, Akne, Übergewicht, familiärer Gerinnungsstörung und dem Alter eine individuell abgestimmte sichere Verhütung gemeinsam mit der Patientin zu finden. Ob eine hormonelle Verhütungs-Form als Tablette, Ring, Pflaster, Stäbchen, Spritze oder Spirale zu bevorzugen ist, oder ob eine Barriere-Methode oder die natürliche Familienplanung in Frage kommt, klären wir in einem ausführlichen Gespräch.
Sprechen Sie uns an!

Einlage von Verhütungsspiralen und Verhütungsstäbchen

Einlage von Verhütungsspiralen und Verhütungsstäbchen

Zuvor empfiehlt sich ein Beratungsgespräch und eine Untersuchung, nicht jede Frau ist geeignet für eine Spirale, es können zum Beispiel anatomische Gründe dagegen sprechen. Eine aktuelle Vorsorgeuntersuchung wäre wünschenswert, der Abstrich muss ohne Infektion oder Zellveränderung sein.

Die Wirksamkeit des Verhütungsstäbchens ist bei sehr kräftig gebauten Frauen nicht zuverlässig wirksam, außerdem ist eine Testung der Verträglichkeit über eine Pille mit dem gleichen Wirkstoff über wenigstens 3 Monate sinnvoll.

Bester Zeitpunkt der Einlage wäre zu Beginn der Blutung. Hierzu ruft die Patientin in der Praxis am ersten Tag der Blutung an und wir versuchen in den nächsten Tagen, einen Termin zur Applikation zu vereinbaren.

Die Kosten werden bis zum 20. Lebensjahr von der Kasse übernommen, danach gilt die Verhütung allgemein als private Leistung.

Bestimmung des Hormonstatus

Hormondiagnostik, Beratung und Therapie

Hormonstörungen und darüber hinaus:
• Ausführliche Hormondiagnostik und differenzierte Behandlung bei
• Problemen mit Haut und Haaren ( Akne, Haarausfall, usw.), Zyklusstörungen, PCO-Syndrom, Schilddrüsenproblemen und der Pille

• Burn-out-Syndrom, Stressfaktoren und Leistungshormone
• Schlafprobleme und depressive Verstimmung
• Übergewicht und Adipositas: Stoffwechsel und Ernährung
• Osteoporose: Vorzeitige Knochenentkalkung vermeiden

• Vollständiger Hormonstatus bei klimakterischen Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen( nur in Ausnahmefällen Kassenleistung)

Wir geben Ihnen eine intensive Beratung und mögliche therapeutische Ansätze, sei es auf pflanzlicher und homöopathischer Basis oder als individuelle risikoadaptierte hormonelle Ersatz-Therapie. Sprechen Sie uns an!

Inkontinenzberatung

Inkontinenz- unwillkürlicher Urinverlust

Die Inkontinenz der Frau ist noch immer ein Tabuthema, das die betroffenen Frauen in die gesellschaftliche Isolation bringen kann, Partnerschaftsprobleme provoziert und erheblich die Lebensqualität beeinflusst. Hier ist eine differenzierte Diagnostik notwendig, aber manchmal reicht vielleicht auch nur eine lokale Behandlung, ein Medikament oder andere Hilfsmittel, um schon erheblich den Leidensdruck zu vermindern. Wir helfen Ihnen gerne!

Krebsnachsorge

Krebsnachsorge

Nachsorge nach einer Krebstherapie
Für die betroffenen Frauen verändert sich mit der Diagnose Krebs oft ihr bisheriges Leben. Viele Ängste, Fragen und verwirrende Informationen stürmen gleichzeitig auf die Erkrankte ein.
Wir helfen Ihnen das erhaltene Wissen zu filtern, bieten Hilfe bei der Entscheidung für die für Sie beste Therapie, unterstützen Sie, um die Nebenwirkungen der Therapie möglichst gering zu halten und begleiten Sie in den Jahren nach Abschluss der Primärtherapie mit den regelmäßigen Nachuntersuchungen.

Wir sind jederzeit für Sie da.

Prävention

 

Herzinfarkt und Schlaganfall gehören zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. In den meisten Fällen sind Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte sowie Übergewicht und Diabetes mellitus die Auslöser.

Das frühzeitige Erkennen erblicher Faktoren bietet Ihnen die Chance, das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen gezielt und effektiv zu senken. Parallel dazu kann eine Änderung des persönlichen Lebensstils die nicht erblichen Faktoren sehr günstig beeinflussen und ebenfalls das Erkrankungsrisiko minimieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Team.

Sonographie der Halsschlagader

Intima Media Messung

Die Intima-Media-Messung untersucht die hirnversorgenden Arterien auf Durchgängigkeit, Dicke und Elastizität und dient der Früherkennung von riskanten Gefäßveränderungen.
Entscheidend ist, dass eine Arteriosklerose möglichst früh erkannt wird. Dann sind Schäden noch reparabel und das Risiko, Gefäßwandausstülpungen, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden, verringert sich deutlich. Vorsorgeuntersuchungen sind deshalb vor allem für Risikopatienten wichtig.
Bei frühzeitigem Erkennen lässt sich die Intima (=Gefäßinnenhaut) –Media (=glatte Muskelzellen)-Dicke beeinflussen, vor allem durch die Reduktion von Risikofaktoren, aber auch mit Medikamenten.

Präventiv – Ultraschall:

Die Arterien sind mit einer Gefäßinnenhaut (Intima) und einer Schicht von glatten Muskelzellen (Media) ausgekleidet.
Die Intima-Media-Messung ist eine hochpräzise Ultraschalluntersuchung, bei der minimalste Verdickungen von wenigen Zehntelmillimetern in dieser Innenauskleidung der Arterien sichtbar werden und damit bereits den Beginn von Gefäßveränderungen anzeigen.
Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten, wenn Hinweise auf eine Minderversorgung der Gehirndurchblutung bestehen oder auch an anderen Organen, wie dem Herzen, nachgewiesene Gefäßverengungen vorliegen.

Eine vorsorgliche Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern ist eine Selbstzahlerleistung.

Schilddrüsen-Ultraschall

Der Ultraschall der Schilddrüse ist eine schmerzlose Untersuchung, bei der die Größe und die Struktur der Schilddrüse festgestellt werden können.
Bei dieser Untersuchung sind Knoten erkennbar und man kann deren Größe und Abgrenzung beurteilen; durch regelmäßige Ultraschallkontrollen lässt sich auch ein eventuelles Größenwachstum von Knoten feststellen.
Bei einer Schilddrüsenultraschall-Untersuchung ist auch erkennbar, ob die Schilddrüse durch Entzündung bei Autoimmunerkrankungen schrumpft.

Wir bieten eine Kombination mit der Halsschlagadervermessung an.

Eine vorsorgliche Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse ist eine Selbstzahlerleistung.

Labortechnische Risikoprofil-Bestimmung

Wir bieten eine indivuelle Beratung an.

Diese Untersuchung ist eine Selbstzahlerleistung.

Impfungen

Impfpass-Check

Wir überprüfen Ihren Impfpass auf fehlende Impfungen oder überfällige Wiederauffrischungen des Impfstatus. Bringen Sie doch zum nächsten Termin einfach Ihren Impfpass mit! Falls sie keinen Impfpass besitzen, legen wir einen neuen an.
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!

HPV-Impfung

Was ist eine HPV-Impfung?
Es sind Impfstoffe, die intramuskulär in den Oberarm verabreicht werden und gegen eine Reihe von Erkrankungen, die vom humanen Papillomavirus (HPV) verursacht werden, schützen. Diese sind Cervix-Carcinom (Gebärmutterhalskrebs), die Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses (Cervixdysplasie) sowie Genitalwarzen (Condylome). Die Impfungen sind rein vorbeugend, können also nicht in der Behandlung von bereits bestehenden Erkrankungen eingesetzt werden, bis zur vollen Wirkung sind 3 Impfungen notwendig.

Weitere wichtige Punkte
• Die Impfung ersetzt nicht regelmäßige Besuche beim Frauenarzt und die regelmäßige Vorsorge mittels PAP-Abstrich. Alle geimpften Frauen sollen weiterhin eine jährliche Vorsorge mit PAP-Abstrich durchführen lassen.
• Der HPV-Impfstoff wirkt nicht zu 100%, dies ist vergleichbar mit allen anderen Impfungen.
• Die Impfungen schützen nur gegen einige Subtypen, die mit Abstand am häufigsten als Krebs verursachende Stämme 16/18, sie verursachen ca. 70-80% aller Zerxixkarzinome. Der Impfstoff Gardasil 9® schützt zusätzlich gegen 90% aller Genitalwarzen. Es gibt keinen Schutz vor anderen Geschlechtserkrankungen
• Die Impfstoffe wirken optimal vor dem ersten Sexualverkehr bzw. bei Frauen, die mit den entsprechenden HPV-Subtypen noch nicht infiziert sind.

Wer kann geimpft werden?
Ab dem 12.Lebensjahr wird es jedem Mädchen nach Empfehlung der STIKO angeraten; die Kosten werden bis zum 17.Lj von allen Kassen übernommen. Es gibt einige Ausnahmen, die bis zum 26.Lj zahlen- bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Wer darf nicht geimpft werden? Allergische Reaktion gegen Impfungen; Blutungsproblematik bzw. Einnahme von Blut-verdünnenden Medikamenten; eingeschränktes Immunsystem (HIV-Infektion); bekannte Schwangerschaft; akute Infektionskrankheit mit Fieber

Welche möglichen Nebenwirkungen gibt es?
Bei der Impfung, so wie bei allen Impfungen, können Nebenwirkungen auftreten. Üblicherweise wird die Impfung sehr gut vertragen. Die häufigsten Nebenwirkungen sind Schmerzen, Schwellung, Jucken und Rötung an der Injektionsstelle. In seltenen Fällen können Fieber, Übelkeit und Benommenheit auftreten. Falls eine dieser Nebenwirkungen auftreten sollte, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich.

Wie lange hält der Impfschutz?
Nach den bisherigen Daten ist ein Schutz von weit mehr als 10 Jahren gesichert.

Vorsorge-Impfung bei Scheidenentzündungen
Durch einen speziellen Impfstoff mit inaktivierten Keimen verschiedener Milchsäurebakterien lässt sich das Immunsystem anregen, Antikörper gegen Lactobacillus-Stämme, die häufigen Verursacher von Vaginalinfekten, zu bilden und sogar vorhandene Krankheitserreger zu beseitigen (Kreuzreaktion).

Eine 3-teilige Grundimmunisierung, ergänzt durch eine Auffrischungsimpfung nach einem Jahr, kann so bis zu drei Jahre lang Schutz vor Scheidenentzündungen bieten.

In einer Anwendungsbeobachtung, an der über 500 Frauen mit immer wiederkehrenden Scheidenentzündungen teilnahmen, sank die Zahl der Neuerkrankungen nach der Impfung um 82%. Studien belegen die Wirksamkeit der intramuskulären Impfung bei Pilzerkrankungen, Trichomonadenbefall und bakteriellen Infekten.

Zahlreiche ärztliche Leistungen, die allgemein empfohlen werden, wie eine Prophylaxe bei wiederkehrenden Scheiden-Infekten, sind im Regelfall nicht im festgelegten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Als gesetzlich Versicherte können Sie eine solche Therapie trotzdem erhalten, indem Sie die entstehenden Kosten selbst tragen. Die Arztleistung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Vorsorge-Impfung bei chronischen Harnwegs-Infektionen
Bakterielle Harnwegs-Infekte werden mit Antibiotika behandelt. Die beseitigen in der Regel schnell und nachhaltig die Auslöser der entzündlichen Reaktion – die Bakterien. Doch diese Behandlung hat ihre Grenzen. Kehrt ein solcher Infekt immer wieder, ist der Therapie-Erfolg häufig nicht zufrieden stellend.

Eine gute Alternative bzw. Ergänzung zur Antibiotika-Behandlung ist seit einiger Zeit die vorbeugende Immunisierung. Ihr Arzt gibt Ihnen dazu dreimal innerhalb eines Monats eine Spritze im Abstand von je 2 Wochen in den Oberarm. Diese enthält abgetötete Formen derjenigen Keime, die für Harnwegs-Infekte verantwortlich sind. Diese geben dem Immunsystem das Signal zur Bildung eigener Abwehrstoffe und senken damit das Risiko für weitere Harnwegs-Infekte erheblich. Die Behandlung kann auch während einer Akut-Phase begonnen werden. Der Vorteil der Immunisierung, im Vergleich zu Antibiotika, liegt in der ursächlichen Behandlung von immer wiederkehrenden Harnwegs-Infekten.

Zahlreiche ärztliche Leistungen, die allgemein empfohlen werden, wie eine Prophylaxe bei wiederkehrenden Harnwegs-Infekten, sind im Regelfall nicht im festgelegten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Als gesetzlich Versicherte können Sie eine solche Therapie trotzdem erhalten, indem Sie die entstehenden Kosten selbst tragen. Die Arztleistung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Knochendichtemessung

Knochendichtemessung- Osteodensiometrie

Jede dritte Frau erkrankt heute an Osteoporose, einer Stoffwechselerkrankung des Skelettsystems, bei der sich die Knochenmasse überdurchschnittlich rasch verringert. Die Knochen werden poröser und brechen leichter. Im Verlauf der Erkrankung treten sowohl akut einsetzende als auch chronisch anhaltende Schmerzen auf. Das muß nicht sein! Heute liegt der Schwerpunkt in der Früherkennung und in der vorbeugenden Therapie.Mit der Ultraschalltechnik können wir ohne Röntgenstrahlenbelastung zuverlässig und präzise Ihre Knochenstruktur beurteilen und Ihr persönliches Osteoporoserisiko ermitteln. Die Ultraschallknochendichtemessung ermöglicht ausser der Früherkennung auch die Verlaufskontrolle bei einer medikamentösen Osteoporosebehandlung, die liegt aber meist in orthopädischer Hand. Die Methode ist risikolos und völlig schmerzfrei.

Was ist eine Knochendichte-Messung?

Diese Untersuchung misst den Mineralsalzgehalt des Knochens. Der Begriff Osteo-Densitometrie leitet sich zum einen Teil aus dem Griechischen und zum anderen aus dem Lateinischen ab. Die griechischen Wortteile „osteo“ und „metrie“ können mit Knochen und Messung übersetzt werden. „Densus“ ist der lateinische Wortteil und bedeutet dicht.

Wozu dient die Knochendichte-Messung?

Diese Untersuchung wird vor allem bei Verdacht auf Osteoporose durchgeführt. Osteoporose ist eine Verminderung der Knochenmasse und -stabilität. Besonders in folgenden Fällen wird eine Knochendichte-Messung veranlasst: • Bei deutlichen Osteoporose-Beschwerden, wie Knochenschmerzen, Rundrücken, gehäuften Knochenbrüchen • Ein erhöhtes Osteoporose-Risiko besteht z.B. bei längerer Anwendung von Cortisonpräparaten, Immobilität, bei Alkohol- und / oder Nikotinmissbrauch, gehäufter Osteoporose in der Familie, Diabetikern oder Mangelernährung. • Bei Frauen nach der Menopause mit erhöhtem Osteoporose-Risiko • Zur Verlaufskontrolle der Osteoporose und / oder zur Therapiekontrolle • Bei Verdacht auf Osteomalazie: Dabei handelt es sich um eine Verminderung der Knochendichte aufgrund eines mangelhaften Einbaus von Mineralstoffen in den Knochen.

Ablauf der Untersuchung

In unserer Praxis bieten wir Ihnen eine strahlenfreie Messmethode durch Ultraschall an. Diese Messung bedarf keiner großen Vorbereitung, Sie müssen lediglich Schuhe und Strümpfe ausziehen und Ihren Fuss in das Messgerät einstellen. Dann wird per Ultraschall über Ihr Fersenbein Ihre Knochendichte bestimmt. Diese Untersuchungsmethode ist schmerzfrei. Die Messergebnisse der Knochendichte bzw. Elastizität werden im Vergleich zur eigenen Altersgruppe, sowie zum jungen Menschen dargestellt. Bei leicht erniedrigten Ergebnissen wird Vitamin D und calciumreiche Ernährung und viel Bewegung empfohlen. Bei Verdacht auf bisher nicht bekannte Osteoporose sollte auf jeden Fall für eine weitere Diagnostik und eine individuelle Therapie, der Orthopäde aufgesucht werden.

Akutsprechstunde

Bei akuten Beschwerden und Fragestellungen können Sie täglich von 8-9 Uhr und montags, dienstags und donnerstags auch von 14-15 Uhr ohne Termin, dafür mit Wartezeit, die Praxis aufsuchen.

Aktuelles / Öffnungszeiten / Vertretungen

Ferien:   vom 25.03.-29.03. und vom 03.04. -05.04.2024

Rezepte können abgeholt werden, wir sind telefonisch erreichbar.

Unsere Vertretung:

Dr.med.Bernd Baase, Hochstrasse 62, 51688 Wipperfürth Telefon: 02267-4184

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Datenschutzerklärung

Wir nehmen als Betreiber dieser Webseite den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst, behandeln diese vertraulich und entsprechend der aktuellen gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Nachfolgend informieren wir Sie nach Artikel 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden nur noch „Daten“ genannt).

1.Begriffsbestimmung

Die nachfolgende Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der EU-DSGVO verwendet wurden. Um eine einfache Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten, möchten erläutern wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person (Nutzer)

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2.Für die Verarbeitung Verantwortlicher

Heike Marrenbach-Knipp Frauenärztin

Kölner Str. 159

58566 Kierspe

Gesetzlicher Vertreter: Heike Marrenbach-Knipp

Tel.: +4923592493

E-Mail: info@frauenaerztin-kierspe.de

3.Allgemeines zur Datenverarbeitung

a) Umfang der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c) Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur solange, wie es zur Erfüllung des Vertrages, zur Pflege unserer Beziehung oder gemäß geltender Rechtsvorschriften erforderlich ist.

Für die Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Für Daten mit steuerrechtlicher Relevanz gilt gemäß der Abgabenordnung in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für andere Daten nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches 6 Jahre.

Solange Sie nicht widersprechen, werden wir Ihre Daten im Rahmen unserer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung zu beiderseitigem Vorteil nutzen.

Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, werden wir die Löschung unverzüglich vornehmen, soweit der Löschung nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4.SSL-Verschlüsselung

Diese Website nutzt die SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) für die Übertragung von Daten Ihres Browsers zu unserem Server und zu Servern, die Dateien bereitstellen, welche wir auf unserer Webseite einbinden. Sie erkennen das Vorhandensein der SSL-Verschlüsselung anhand des vorangestellten Textes „https“ vor der Adresse der Webseite, die sie im Browser aufrufen.

5.Verwendung von Cookies

a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Webseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann. Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen.

Die auf diese Weise erhobenen Daten der Nutzer werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert. Daher ist eine Zuordnung der Daten zum aufrufenden Nutzer nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gemeinsam mit sonstigen personenbezogenen Daten der Nutzer gespeichert.

b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.

c) Zweck der Verarbeitung

Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Webseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.

d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

6.Online-Marketing

a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Webseite verarbeiten wir personenbezogene Daten zu Zwecken des Onlinemarketings, worunter insbesondere die Darstellung von werbenden und sonstigen Inhalten (zusammenfassend als „Inhalte“ bezeichnet) anhand potentieller Interessen der Nutzer sowie die Messung ihrer Effektivität fallen.

Zu diesen Zwecken werden sogenannte Nutzerprofile angelegt und in sog. Cookies gespeichert oder ähnliche Verfahren genutzt, mittels derer die für die Darstellung der vorgenannten Inhalte relevante Angaben zum Nutzer gespeichert werden. Zu diesen Angaben können z.B. betrachtete Inhalte, besuchte Webseiten, genutzte Onlinenetzwerke, aber auch Kommunikationspartner und technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten gehören. Sofern der Nutzer in die Erhebung seiner Standortdaten eingewilligt hat, können auch diese verarbeitet werden.

Es wird auch die IP-Adresse des Nutzers gespeichert. Jedoch verwenden wir IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz des Nutzers. Generell werden im Rahmen des Onlinemarketingverfahren keine Klardaten des Nutzers (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., Identität des Nutzers ist nicht bekannt, sondern nur die in dessen Profilen gespeicherten Angaben. Die Angaben im Profil werden im Regelfall in den Cookies oder mittels ähnlicher Verfahren gespeichert. Diese Cookies können später generell auch auf anderen Webseiten, die dasselbe Online-Marketingverfahren einsetzen, ausgelesen und zu Zwecken der Darstellung von Inhalten analysiert als auch mit weiteren Daten ergänzt und auf dem Server des Online-Marketingverfahrens-Anbieters gespeichert werden.

Ausnahmsweise können Klardaten dem Profil zugeordnet werden. Das ist der Fall, wenn der Nutzer z.B. Mitglied eines sozialen Netzwerks ist, dessen Online-Marketingverfahren wir einsetzen und das Netzwerk das Profil des Nutzers mit den vorgenannten Angaben verbindet. Dabei ist zu beachten, dass der Nutzer mit den Anbietern zusätzliche Abreden, z.B. durch Einwilligung im Rahmen der Registrierung, treffen kann.

Wir erhalten grundsätzlich nur Zugang zu zusammengefassten Informationen über den Erfolg unserer Werbeanzeigen. Jedoch können wir im Rahmen sogenannter Konversionsmessungen prüfen, welche unserer Online-Marketingverfahren zu einer sogenannten Konversion geführt haben, d.h. z.B., zu einem Vertragsschluss mit uns. Die Konversionsmessung wird alleine zur Analyse des Erfolgs unserer Marketingmaßnahmen verwendet.

b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Sofern der Nutzer eine Einwilligung erteilt hat, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO.

Ansonsten ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO, mithin unsere berechtigten Interessen (beispielsweise die Bereitstellung von effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen).

c) Zweck der Verarbeitung

Zwecke der Datenverarbeitung sind Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies), Remarketing, Besuchsaktionsauswertung, Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing, Profiling (Erstellen von Nutzerprofilen), Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen), Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher), Zielgruppenbildung (Bestimmung von für Marketingzwecke relevanten Zielgruppen oder sonstige Ausgabe von Inhalten), Cross-Device Tracking (geräteübergreifende Verarbeitung von Nutzerdaten für Marketingzwecke), Clicktracking.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.

Zwecke der Datenverarbeitung sind

  • Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies)
  • Remarketing
  • Besuchsaktionsauswertung
  • Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing
  • Profiling (Erstellen von Nutzerprofilen)
  • Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen)
  • Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher)
  • Zielgruppenbildung (Bestimmung von für Marketingzwecke relevanten Zielgruppen oder sonstige Ausgabe von Inhalten)
  • Cross-Device Tracking (geräteübergreifende Verarbeitung von Nutzerdaten für Marketingzwecke)
  • Clicktracking

d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

e) eingesetzte Dienste und Diensteanbieter

CloudFlare

Dienstanbieter: Cloudflare Inc., 101 Townsend St, San Francisco, CA 94107, USA
Website: https://www.cloudflare.com/
Datenschutzerklärung: https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/

 

7.Ihre Rechte als betroffene Person

Gemäß der EU-DSGVO haben Sie folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 EU-DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 EU-DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

b) Recht auf Berichtigung Ihrer Daten

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

c) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 EU-DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

 

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

d) Recht auf Löschung Ihrer Daten

aa) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 EU-DSGVO erhoben.

bb) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

cc) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 EU-DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 EU-DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

e) Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO beruht und

(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

g) Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO

Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort. Eine Liste der Aufsichtsbehörden finden Sie hier:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt durch die b2.legal Rechtsanwälte.

www.frauenaerztin-kierspe.de

Impressum

Heike Marrenbach-Knipp Frauenärztin

Kölner Str. 159
58566 Kierspe

Tel.: +4923592493
E-Mail: info@frauenaerztin-kierspe.de

Inhaltlich verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Heike Marrenbach-Knipp

Die Berufsbezeichnung Fachärztin für Frauenheilkunde wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde:
LDI NRW
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211/38424-0
Website: https://www.ldi.nrw.de/
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Es gilt folgende berufsrechtliche Regelung:
ÄRZTEKAMMER Westfalen-Lippe
https://www.aekwl.de/

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
HDI
Postfach 130320
50497 Köln
Geltungsraum: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4-6
44141   Dortmund

Anfahrt

Sie finden die Praxis direkt an der großen Kreuzung Kölner Str. und Heerstraße.

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Praxis Heike Marrenbach-Knipp

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Anschrift:

Frauenarztpraxis  Heike Marrenbach-Knipp

Kölner Str. 159
58566 Kierspe

Öffnungszeiten
Mo – Fr        08.00 – 12.00 Uhr
Mo  Di  Do  14.00 – 18.00 Uhr